Abgeltungssteuer
Ab 2009 soll die bisherige Besteuerung von Kapitalerträgen durch ein so genanntes Quellenabzugsverfahren ersetzt werden. Die Erhebung erfolgt dabei unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz des Steuerpflichtigen. Die Besteuerung von Kapitalerträgen gilt damit als grundsätzlich abgegolten, was den wesentlichen Unterschied zu einer bislang angewandten Kapitalertragsteuer ausmacht.
Act/act
Zinsberechnungsmethode, bei der die Monate taggenau und beim Jahr auch Schaltjahre berücksichtigt werden.
Agio
Agio (ital.) wird auch Aufgeld genannt. In Prozent oder Geldeinheiten ausgedrückter Preisaufschlag, z. B. auf den Nennwert eines Wertpapiers.
Basel II
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den letzten Jahren vorgeschlagen wurden. Die Regeln müssen gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG seit dem 1. Januar 2007 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union für alle Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (= Institute) angewendet werden.
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
Blindpool
Beteiligungsform, bei der die Projekte der Vermögensanlagen, z.B. die Zielunternehmen, zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht konkret feststehen.
BaFin
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integeres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können.
Dachfonds
Fonds, die in andere Fonds investieren, um so eine breitere Risikostreuung zu erzielen.
Direktinvestitionen
Direkte Investitionen in Zielunternehmen.
Diversifikation, Diversifizierung ist die Ergänzung neuer und andersartiger Leistungen, Produkte und/oder Gesellschaften zur Risikostreuung und/oder Realisierung von Wachstumschancen.
Early-Stage Finanzierung
Begriff aus der Venture Capital Finanzierung und bezeichnet die Finanzierung von Unternehmen in der Frühphasenentwicklung. Mit Finanzierungen in dieser Phase wird v.a. die konzeptionelle Entwicklung eines Unternehmens bis hin zum Start der Produktion bzw. des Markteintritts unterstützt.
Emissionskapital
Gesamtes von der ausgebenden Gesellschaft am Markt angebotenes Genussrechts-Kapital ohne Agio.
Emittent
Als Emittent wird derjenige bezeichnet, der ein neues Wertpapier oder ähnliche Finanzprodukte am Markt zum Verkauf / zur Zeichnung anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unternehmen, welches sich Kapital am Markt beschaffen möchte, selbst Emittent.
Exit
Ausstieg eines Finanzinvestors aus einem Zielunternehmen meist durch Verkauf oder einen Börsengang.
Equity
Eigenkapital
European Venture Capital Association
Abkürzung: EVCA = Europäische Venture Kapital Vereinigung EVCA ist die Interessenvertretung der Beteiligungskapitalgesellschaften Europas und wurde 1983 in Brüssel gegründet. Die Vereinigung wurde mit dem Ziel gegründet, die Szene der Beteiligungsfinanzierung europaweit zu fördern und nicht börsennotierten Unternehmen den Zugang zu Eigenkapitalfinanzierung zu ermöglichen. EVCA nimmt insbesondere die Interessenvertretung ihrer mehr als 900 ordentlichen Mitglieder gegenüber der Europäischen Kommission wahr.
Expansion Financing
Wachstums- und Expansionsfinanzierung für ein schon etabliertes Unternehmen, das bereits Gewinne macht bzw. den Break-even-Point erreicht hat. Das Kapital wird zur Finanzierung von zusätzlichen Kapazitäten, Produktdiversifikation oder für den Einstieg in neue Märkte verwendet.
Genussrecht
Bei den vorliegenden Genussrechten handelt es sich handelsrechtlich um Eigenkapital der Gesellschaft, die auf einen Nominalwert lauten und vermitteln Gewinn- und Verlustbeteiligungen, aber keine Mitgliedschaftsrechte.
Gewerbesteuer (GewSt)
Eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Steuer, die den Gemeinden zusteht.
HGB
Handelsgesetzbuch
Imponderabilien
Als Imponder Abilien werden in der Investitionsrechnung die nicht quantifizierbaren Einflußgrößen bezeichnet, die nicht in das Investitionskalkül eingehen (Unwägbarkeiten).
Insolvenz
Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit einer Unternehmung, führt zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Formen der Insolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung, wobei beide einander nicht ausschließen.
Interne Zinsfußmethode (IRR)
Verfahren zur Ermittlung der Verzinsung des rechnerisch gebundenen Kapitals unter Berücksichtigung der Höhe und des zeitlichen Bezugs von Zu- und Abflüssen.
Körperschaftsteuer (KSt)
Steuer vom Einkommen der juristischen Personen. Sie beträgt einheitlich 15 Prozent.
Laufzeit
Die Laufzeit einer Beteiligung kennzeichnet den Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung.
Liquidität
Liquidität sind die flüssigen Zahlungsmittel, die einem Unternehmen unmittelbar zur Verfügung stehen, sowie die Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.
Mündelsicher
Als „mündelsicher“ bezeichnet man gemäß § 1807 BGB eine Geldanlage, wenn sie als besonders sicher eingestuft ist. Um eine Kapitalanlage als mündelsicher zu bezeichnen, muss sie vom Gesetzgeber ausdrücklich dazu erklärt werden.
Nachschussverpflichtung
Vertraglich vereinbarte Haftung des Anlegers für entstandene Verluste, deren Höhe über die vereinbarte ursprüngliche Einlagesumme hinausgeht. Bei der prospektierten Vermögensanlage existiert keine Nachschussverpflichtung für den Anleger.
Nennwert
Nennbetrag, Nominalwert der Anlage
Nettoeinnahmen
Sind die Einnahmen, die insbesondere nach Abzug der so genannten Weichkosten verbleiben.
NVCA
National Venture Capital Association der USA www.nvca.com
Private Equity
Oberbegriff für das vielschichtige Spektrum der Investitionen in Unternehmen im vor- und außerbörslichen Bereich (privates Beteiligungskapital)
Prognose
Bezeichnet die mit Unsicherheiten behaftete Vorhersage eines Ereignisses, Zustandes oder einer Entwicklung.
Prospekthaftung
Haftung eines Emittenten für absichtlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig erteilte Angaben in Verkaufs- oder Wertpapierprospekten bei der Ausgabe von bestimmten Vermögensanlagen bzw. Wertpapieren.
Quellenabzugsverfahren
Im Unterschied zum Veranlagungsverfahren wird die Steuer unmittelbar an der Quelle einbehalten, z.B. bei der Gehaltszahlung (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag), bei der Auszahlung von Dividenden, Zinsen (Kapitalertrag- und Zinsabschlagsteuer) und sonstigen Kapitalerträgen.
Rangrücktritt
Der Gesellschaft zur Verfügung gestelltes Eigen- bzw. Fremdkapital, welches für den Fall der Insolvenz, im Rang der Verteilung der Insolvenzmasse mit seiner Forderung hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt und wird somit als Letztes berücksichtigt
Screening/ Sourcing
Identifizierung von Beteiligungen, die zu den zukünftigen Outperformern des jeweiligen Venture Capital Segments gehören können
Seed Capital
Bezeichnung für Beteiligungskapital, das einem zukünftigen Unternehmen in einer Phase zufließt, in der es noch als „Geschäftsidee“ existiert. Dieses Beteiligungskapital steht dem Unternehmen von der Umsetzung der Geschäftsidee bis zur Entwicklung eines Prototyps zur Verfügung.
Start-up-Capital
Dient dem Unternehmensaufbau eines bestehenden Unternehmens, üblicherweise bevor dieses bereits am Markt erfolgreich tätig ist.
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, der eingeführt wurde, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu finanzieren. Das Aufkommen aus dem Zuschlag steht allein dem Bund zu, nicht wie die Einkommensteuer Bund und Ländern gemeinsam.
Thesaurierung
Nichtausschüttung und Reinvestition von Gewinnen
Veranlagungsverfahren
Förmliches Verfahren der Finanzverwaltung, in dem die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden und die Steuerschuld festgesetzt wird. Es gilt für die meisten Steuerarten, wie z.B. Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Das Verfahren beginnt mit der Abgabe der Steuererklärung auf einem amtlichen Vordruck, den der Steuerpflichtige in der Regel unaufgefordert zugeschickt bekommt.
Verkaufsprospekt
Ein Verkaufsprospekt ist für im Inland öffentlich angebotene nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds zwingend vorgeschrieben und zu veröffentlichen. Der Verkaufsprospekt muss alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthalten, die notwendig sind, um dem Publikum eine zutreffende Beurteilung des Emittenten und der Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz zu ermöglichen.
VermVerkProspV
Verordnung über Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte. Diese Verordnung ist auf den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes (Für im Inland öffentlich angebotene nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbriefte Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren, für Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter in eigenem Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen), oder für Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds muss der Anbieter einen Verkaufsprospekt nach diesem Abschnitt veröffentlichen, sofern nicht bereits nach anderen Vorschriften eine Prospektpflicht besteht oder ein Prospekt nach den Vorschriften dieses Gesetzes veröffentlicht worden ist.) anzuwenden.
Venture Capital
Außerbörsliches Eigenkapital, das für Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, die sich in der Frühphase ihrer Entwicklung befinden.
Weichkosten
Dieser Begriff stammt aus dem Gebiet der geschlossenen Fonds und bezeichnet dort die Kosten, die in der Regel während der Auflegung eines Fonds und dessen Vertrieb anfallen. Unter Weichkosten versteht man auch die Nebenkosten eines Fonds welche nicht substanzbildend sind.
Zahlstelle
Einrichtung der Emittenten zur Verwaltung der Vermögensanlagen durch z.B. Ausführen von Zahlungen an die Anleger, Bereithalten des Verkaufprospektes zur kostenlosen Abgabe.
Zielunternehmen
Unternehmen, in die die Gesellschaft investiert, um diese gewinnbringend wieder zu veräußern.
Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung werden die von den Ehegatten erzielten Einkünfte zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und die Ehegatten grundsätzlich gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird nach dem Splitting-Verfahren ermittelt. Dabei wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens die Steuer nach der Grundtabelle berechnet und die Steuer dann verdoppelt. Regelmäßig ergibt sich bei diesem Verfahren eine niedrigere Steuer als bei getrennter Veranlagung

